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Conditions of Use
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EKASTU Safety GmbH, nachfolgend als EKASTU Safety GmbH bezeichnet, für den Verkauf und die Lieferung von Produkten und Leistungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den kaufmännischen und öffentlichen Bereich, gemäß § 24, Ziffer 1 und 2 AGB-Gesetz und finden, falls nichts anderes vereinbart wird, auch auf alle künftigen Geschäfte Anwendung.

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der EKASTU Safety GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Produkte oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers, unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die EKASTU Safety GmbH sie schriftlich bestätigt.

§2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der EKASTU Safety GmbH. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte sowie sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart wird, bis zu einem Waren-Nettowert von EUR 500,00 ab Werk, ausschließlich der Nebenkosten wie Verpackung, Porto usw. und Versicherung. Die Verpackung wird nach dem Ermessen der EKASTU Safety GmbH ausgeführt und billigst berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich des am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuersatzes.
2. In Sonderangeboten gestellte Preise haben zur Voraussetzung, dass die genannten Sorten und Mengen ungekürzt zur Bestellung und Abnahme gelangen. Bezüge zu Sonderpreisen sind stets von zusätzlichen Mengenumsatz- und Rabattvergünstigungen ausgeschlossen.
3. Die Rechnungen sind zahlbar 30 Tage nach Rechnungsdatum (= Ausliefertag) ohne jeden Abzug. Nach Ablauf dieser Frist tritt Verzug ein. Die EKASTU Safety GmbH ist bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist (Verzug), unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens, ohne Mahnung berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Basiszins der EZB zu verlangen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum (=Ausliefertag) gewährt die EKASTU Safety GmbH 2% Skonto, sofern vorhergehende Rechnungen ausgeglichen sind.
4. Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung hereingenommen. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Diskont, Wechselspesen, Wechselsteuer und Einzugskosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Wechselzahlungen wird kein Skonto gewährt.
5. Werden in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung die Preise allgemein ermäßigt oder erhöht, so wird der am Tage des Versands gültige Preis berechnet. Falls sich der Preis erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten.
6. Die EKASTU Safety GmbH behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
7. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskrätig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen bedürfen der Zustimmung.
8. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, ist die EKASTU Safety GmbH vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, für weitere Lieferungen Vorauszahlungen sowie Sicherheiten zu verlangen. 9. Rechnungen über Reparaturen, Werkzeuge, Entwicklungskosten und sonstige individuelle Maßnahmen, welche auf Wunsch des Käufers ausgeführt werden, sind sofort rein netto zahlbar.

§4 Lieferungen und Leistungen
1. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig. Bei Vereinbarung eines festen Liefertermins hat der Käufer im Falle eines Verzugs der EKASTU Safety GmbH eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Erfolgt die Lieferung auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
2. Lieferungs- und Leistungsfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis zum Ende der Frist die Ware das Werk bzw. Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
3. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder anderer unvorhergesehener Umstände – hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln usw. – hat die EKASTU Safety GmbH bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzforderungen des Käufers sind ausgeschlossen.
4. Nimmt der Käufer die Produkte oder Leistungen nicht ab, ist die EKASTU Safety GmbH berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Falle ist die EKASTU Safety GmbH berechtigt, ohne Nachweis eines Schadens 30% des Kaufpreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.
5. Der Versand erfolgt ab Werk bzw. Lager und auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits bei der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Bei Beschädigung und Verlusten während des Transportes haftet die EKASTU Safety GmbH nicht. Bei Transportschäden sind die Entschädigungsansprüche dadurch zu sichern, dass Beauftragte des Transportträgers rechtzeitig zur Schadensfeststellung hinzugezogen werden.
Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen vor Abnahme des Gutes durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Frachtbrief bescheinigt werden. Bei Bahntransporten ist außerdem von der Bahn eine Tatbestandsaufnahme zu verlangen. Bei Paketsendungen ist vor der Abnahme beschädigter Pakete der Schaden durch das Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden, die sich beim Auspacken herausstellen, ist der Transportträger unverzüglich und schriftlich zu benachrichtigen.
Packmaterialien und beschädigte Produkte sind möglichst in unverändertem Zustand bis zur Tatbestandsaufnahme zu belassen. Eine Versichererungspflicht übernimmt die EKASTU Safety GmbH nicht.
6. Die Lieferungen und Leistungen, welche auf Wunsch des Käufers direkt an Dritte ausgeführt werden, kommen unter Berücksichtigung des §3, Ziffer 1 mit einer Kostenpauschale von EUR 20,00 zur Auslieferung.
7. Bestellungen unter EUR 100,00 des Waren-Nettowertes werden unter Anrechnung einer Kostenpauschale von EUR 20,00 ausgeführt.

§5 Rücksendungen
Die Rücknahme gelieferter Produkte und Verpackungen ist nur mit audrücklicher schriftlicher Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung möglich. Sofern für Rücknahme einwandfrei gelieferter Produkte eine Gutschrift erteilt wird, werden EUR 15,00 plus mindestens 10% des Wertes dieser Ware als pauschalierte Kosten und entgangenen Gewinn berechnet.
2. Eine Rücknahme von Atemfiltern, Sonderanfertigungen, Sonderangeboten oder auf Wunsch des Käufers besonders beschaffte Produkte ist ausgeschlossen.

§6 Mängelrüge und Gewährleistung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, so hat die EKASTU Safety GmbH nach Ihrer Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Käufers – Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel muss unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit – schriftlich mitgeteilt werden.
2. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer der EKASTU Safety GmbH den beanstandeten Gegenstand oder Muster zur Verfügung zu stellen, andernfalls entfällt die Gewährleistung.
3. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht die Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
4. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Lieferung und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

§7 Eigentumsvorbehalt
1. Die EKASTU Safety GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen vor.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, so lange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Der Käufer ermächtigt die EKASTU Safety GmbH unwiderruflich, die abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung der EKASTU Safety GmbH hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen sowie die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der EKASTU Safety GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist die EKASTU Safety GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Auch ist in diesem Falle ausschließlich die EKASTU Safety GmbH berechtigt, den Abnehmern des Käufers die Abtretung der Forderung des Käufers an die EKASTU Safety GmbH mitzuteilen und die Forderung einzuziehen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die EKASTU Safety GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrage vor.

§8 Urheberrecht
An Zeichnungen, technische Unterlagen und sonstige Know-how-Informationen behält sich die EKASTU Safety GmbH eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 9 Haftungsbeschränkung
Vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die EKASTU Safety GmbH oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Diese Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem Empfang der Produkte und Leistungen durch den Käufer. Unter der gleichen Vorraussetzung wird eine Haftung für mittelbare Schäden jeglicher Art, insbesondere Personenschäden, Sachschäden und Betriebsstörungen sowie sogenannte Folgeschäden ausgeschlossen.

§ 10 Erfüllung, Gericht, Datenverwendung
1. Erfüllungsort für die Leistung des Käufers ist Stuttgart. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Stuttgart oder nach Wahl der EKASTU Safety GmbH der allgemeine Gerichtsstand des Käufers. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2. Die EKASTU Safety GmbH ist berechtigt, der bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Stuttgart, 1. Dezember 2008
1. Gültigkeit
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen der EKASTU Safety AG und dem Käufer, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Mit der Erteilung der Bestellung anerkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, begründen weder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen noch die unter deren Übernahme abgeschlossenen Geschäfte einen Distributionsvertrag oder ein sonstiges Dauerschuldverhältnis. Wir sind jederzeit berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

2. Angebote und Bestellungen
Unsere schriftlichen Angebote sind vom Datum der Ausstellung an zwei Monate gültig, sofern auf dem Angebot keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Bestellungen sind auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich. Eine Erklärung des Käufers gilt nur dann als Annahme, wenn sie mit unserem Angebot uneingeschränkt übereinstimmt. Unser Stillschweigen auf ein Gegenangebot des Käufers gilt unter keinen Umständen als Annahmeerklärung. Wir behalten uns vor, Bestellungen, die nicht auf eine ganze Standardpackung lauten, entsprechend anzupassen.

3. Preise
Unsere Preise und etwaige Nebenkosten richten sich nach den im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preislisten und verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer.

4. Liefertermin und Versand
Wird in der Bestätigung ein Liefertermin angegeben, so gilt er unter Vorbehalt des rechtzeitigen Wareneingangs. Im Falle eines Lieferverzugs steht dem Käufer weder das Recht zu, auf die nachträgliche Leistung zu verzichten, noch vom Vertrag zurückzutreten, noch Schadensersatz zu verlangen. Lieferungen für einen Warenwert über CHF 200,00 (exkl. MWSt) erfolgen in Liechtenstein und in der Schweiz ohne Zuschlag für Versandkosten. Für Kleinlieferungen unter CHF 200,00 (exkl. MWSt.) wird eine Versandkostenpauschale von CHF 9,50 (exkl. MWSt.) erhoben. Für Expresslieferungen erheben wir Pauschalzuschläge.

5. Zahlung
Wenn nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne jeden Abzug zu bezahlen. Hält der Käufer den Zahlungstermin nicht ein, fällt er ohne zusätzliche Mahnung in Verzug, und wir sind berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% zu verlangen. Die Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen.

6. Prüfung und Abnahme der Ware
Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt die Beschaffenheit und Menge der gelieferten Ware zu prüfen. Allfällige Mängel oder Fehllieferungen sind uns sofort, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware (bzw. seit Kenntnis bei versteckten Mängeln) schriftlich und detailliert zu melden. Bei verspäteter Meldung gelten die Lieferungen als genehmigt und es entfällt jede Gewährleistung.

7. Gewährleistung, Haftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt höchstens 12 Monate ab Empfang der Ware. Als Mängel gelten nur nachgewiesene Material- oder Herstellungsfehler der gelieferten Ware. Es ist Pflicht des Käufers, sich durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. Unsere Angaben stellen nur dann zugesicherte Eigenschaften dar, wenn wir sie schriftlich ausdrücklich als solche bezeichnen. Bei Mängeln, die gemäß Ziffer 6 gemeldet wurden, erhält der Käufer gegen Rückgabe der mangelhaften Ware gleiche, mangelfreie Ware oder hat – bei Geräten – Anspruch auf kostenlose Reparatur bzw. Ersatz des mangelhaften Teiles. Bei Lieferung von Geräten mit Garantieschein gelten gegenüber dem Hersteller die besonderen Bestimmungen des Garantiescheins. Jede weitergehenden Gewährleistungsansprüche des Käufers sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Unabhängig von ihrem Rechtsgrund werden jegliche Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, entgangene Gewinne, Verlust von Aufträgen, Betriebsunterbrüche sowie andere direkte, indirekte, mittelbare oder Folgeschäden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insbesondere wird jeglich Haftung für Hilfspersonen von der EKASTU Safety AG vollständig ausgeschlossen. Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Käufers Dritte verletzt oder Sachen Dritter beschädigt oder Dritte anderweitig geschädigt und werden wir dafür in Anspruch genommen, steht uns ein Rückgriffsrecht auf den Käufer zu.

8. Warenrücknahme
Die Rücknahme mangelhafter oder falsch gelieferter Ware setzt neben einer Meldung gemäß Ziffer 6 voraus, dass die Ware vollständig und mit der Originalverpackung retourniert wird. Lieferschein und Rechnungskopie sind beizulegen. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. 9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Dieses Rechtsverhältnis untersteht materiellem liechtensteiner Recht, unter Ausschluss des UN Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. EKASTU Safety AG ist jedoch berechtigt, den Käufer auch vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Nendeln/Fürstentum Liechtenstein, 1. Dezember 2008
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